Corona-Warn-App kurz CWA

Gleich zu Beginn gesagt:
Wir von GH2 Datenschutz halten den Einsatz der CWA App, nach einiger Zeit
der Recherche, für unbedenklich.

Das lange Warten auf die App hat sich bezahlt gemacht.
Der offene Quellcode sowie das Schema der Systemarchitektur hat es den
Spezialisten leicht gemacht, sich einen Überblick über die App zu verschaffen.

Einwilligung nach Art. 6, Abs. 1, lit a DSGVO

Auf dieser Rechtsgrundlage basiert die App.

Das bedeutet:

Die CWA darf nicht als Pflicht App für Unternehmen, Vereine, Restaurants etc. herangezogen werden. Auch wenn dieser Gedanke für viele naheliegend und vereinfachend klingt:

Die Freiwilligkeit ist das oberste Gebot

Wir von GH2 denken, dass die App ein gutes Tool darstellt, denn:

Es gilt eine Pandemie zu bekämpfen.

Ein privater Gedanke:

Würden sich alle die WhatsApp im Einsatz haben dieselben Fragen stellen, dann wäre das schon ein großer Fortschritt für den Datenschutz.

Ich habe auf Twitter einen Beitrag gefunden von Ruprecht Polenz MdB:

 

Die Tabelle ist übersichtlich, allerdings müssen Sie wissen,

dass ein grünes Kreuz nein bedeutet und ein roter Haken ja.

Das widerspricht leider total unseren Sehgewohnheiten.

Trotzdem sollte Sie mal ein Auge darauf werfen.